Corona-Hinweis

Information vom Thüringer Landesverwaltungsamt zur aktuellen Corona-Pandemie und Systemrelevanz der bev. Bezirksschornsteinfeger (bBSF)

Corona-Hinweis
Die Gewährleistung der Brand- und Betriebssicherheit ist Teil der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der bBSF ist gemäß § 8 SchHwG eine natürliche Person und rechtlich als Landesbehörde anzusehen, da er als beliehener Unternehmer im Ramen mittelbarer Staatsgewalt öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Insofern hat der bBSF gegenüber anderen Handwerkerinnen und Handwerkern eine Sonderstellung.

Im Ramen der aktuellen Corona-Pandemie leistet der bBSF durch Erfüllung von Amtspflichten, die sich aus Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ergeben, weiterhin einen bedeutenden Beitrag zur Gefahrenabwehr und somit zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Insofern ist der bBSF als systemrelevante Berufsgruppe einzustufen.

Sollten die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus auf Bundes-, Länder- oder kommunaler Ebene ausgeweitet werden, so dass die Bürgerinnen und Bürger allgemeinen Ausgangsperren unterliegen, ist es dem bBSF – unter Einhaltung hygienischer Sicherheitsvorkehrungen – weiterhin gestattet, die Grundstücke und Wohnräume von Eigentümern zu betreten, um die notwendigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten sowie Feuerstättenschauen zur Gewährleistung der Brand- und Betriebssicherheit durchzuführen.

Quelle: Beitragsbild bassiert auf Designed by starline / Freepik

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